Bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen stellt sich dem Unterhaltsempfänger ebenso wie dem Unterhaltspflichtigen oft die Frage: "Geht das alles mit rechten Dingen zu?" Die eine wie die andere Partei fühlt sich manches Mal übervorteilt und vermutet – häufig nicht zu Unrecht –, dass es der Ex-Partner mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und unterhaltsrelevante Fakten vorsätzlich verschleiert. Unsere IHK-zertifizierten Privatdetektive aus Bochum sorgen durch die Ermittlung gerichtsverwertbarer Beweise für Klarheit: 0234 3075 0073.
Naturgemäß möchte nach einer Trennung oder Scheidung, die eher selten friedlich abläuft, jede Partei ein möglichst großes Stück vom Kuchen für sich haben. Sowohl Unterhaltsempfänger als auch Unterhaltspflichtige versuchen in Deutschland Tag für Tag, die tatsächliche Höhe des monatlichen Einkommens oder zusätzliche unterhaltsrelevante Einnahmen wie Erbschaften, Lotteriegewinne und Steuerrückerstattungen zu verschleiern. Am häufigsten werden Erwerbstätigkeiten verschwiegen, sei es eine illegale Haupttätigkeit (Schwarzarbeit), sei es eine zusätzliche Nebenbeschäftigung oder auch eine erhebliche Lohnerhöhung. Vermögenswerte wie Schmuck, teure Autos und andere Wertgegenstände verschwinden angeblich spurlos oder wechseln unvermittelt den Besitzer, indem sie auf Verwandte, Freunde oder neue Partner überschrieben werden, obwohl sie praktisch weiterhin vom eigentlichen Eigentümer genutzt werden (häufig bei Immobilien).
Unterhaltsempfänger neigen dazu, eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft, die sich ebenfalls auf den Unterhaltsanspruch auswirkt, zu verheimlichen, und gehen dabei häufig recht perfide vor: An der Türklingel und am Briefkasten wird der Name des neuen Partners nicht angebracht und das Paar ist selten bis nie gemeinsam in der Öffentlichkeit zu sehen. Und auch beim Kindesunterhalt wird gern getrickst: Obwohl sie inzwischen selbst im Berufsleben stehen und ihr Einkommen aus eigener Tasche bestreiten, werden die gemeinsamen Kinder weiterhin als unterhaltsberechtigte Schüler angegeben, damit keine Schmälerung der Zahlungen eintritt (siehe Fallbeispiel).
Unsere erfahrenen Detektive aus Bochum haben in den langen Jahren ihrer Ermittlungsarbeit abenteuerlichste Betrugsszenarien kennengelernt, mit denen sich widerrechtliche Unterhaltsvorteile verschafft werden sollten. In den meisten Fällen bietet sich die Observation des Ex-Partners an, um eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft, eine verschleierte Beschäftigung oder weitere verschwiegene Einkünfte aufzudecken. Gern beraten wir Sie zu Ihrem speziellen Anliegen unverbindlich in einem ersten Gespräch. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei uns.
Laut BGH-Urteil vom 18.04.2012, Az.: XII ZR 66/10, sind auch Abfindungen unterhaltsrelevant – und zwar nicht nur beim Kindes-, sondern auch beim Ehegattenunterhalt.
Mitunter entziehen sich Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung durch Flucht und sind folglich nicht mehr auffindbar. Doch niemand löst sich in Luft auf und jeder hinterlässt Spuren – im realen Leben und vermehrt auch in der virtuellen Welt. Die Nutzung einer EC- oder Kreditkarte, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit den entsprechenden Anmeldungen bei der Krankenkasse, dem Rententräger u.a., die Ummeldung des Fahrzeugs – womöglich auf einen neuen Lebenspartner – können ebenso auf den Verbleib des Flüchtigen hinweisen wie Aktivitäten im World Wide Web, z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter. Unbedacht gepostete Fotos der letzten Geburtstagsfeier, eines vom Unterhaltspflichtigen besuchten Events oder eines Urlaubstrips geben unseren Ermittlern Hinweise auf den wahrscheinlichen Aufenthaltsort des Ex-Partners.
Die vielfältigen Recherchemöglichkeiten unserer Bochumer Privatdetektei bieten unseren Auftraggebern die Möglichkeit, dem Ex-Partner die falschen Unterhaltsangaben nachweisen zu können. Sämtliche Ermittlungsergebnisse unserer Detektive werden akribisch dokumentiert und zu einem gerichtsverwertbaren Bericht zusammengetragen. Wir erläutern Ihnen gern ausführlich unsere für Ihren Fall optimale Vorgehensweise und bürgen darüber hinaus für eine faire Honorargestaltung. Schildern Sie uns Ihren Fall unverbindlich in einer E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bochum.de oder in einem Telefonat unter der Rufnummer 0234 3075 0073.
*Hinweis: Das Büro der Kurtz Detektei Bochum liegt im Bochumer Stadtteil Weitmar. Alle Einsätze werden von der Kohlenstraße in Bochum aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Bochum, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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