Als Vermieter ist man in den letzten Jahren gut beraten, wenn man vor der Vermietung einer Wohnung oder Immobilie den potentiellen Mieter auf Bonität und Seriosität überprüfen lässt. Unsere Wirtschaftsdetektive in Bochum stehen Ihnen hierbei gern zur Verfügung: 0234 3075 0073.
Immer öfter wird in den Medien über sogenannte Mietnomaden berichtet: Menschen, die eine Wohnung anmieten, zwei bis drei Mal oder gar nicht die monatliche Miete zahlen – danach nie wieder. Bis
Sie diese Mieter aus der Wohnung/dem Haus geklagt haben, vergehen mindestens Monate. In diesem Zeitraum entstehen Ihnen – oft enorme – finanzielle Schäden. Zum einen haben Sie in dieser Zeit für
die vermietete Sache keine Mieteinnahmen, zum anderen leiden Ihre Wohnung, die Zufriedenheit der Mitmieter und Nachbarn und ggf. Ihre Einrichtung unter dem oftmals asozialen Verhalten der
Bewohner, was mitunter sogar noch weitaus schlimmer und finanziell höher zu Buche schlägt als die fehlende Miete. In vielen Fällen wird das gemietete Objekt demoliert, vermüllt und teilweise
werden Einbauten entfernt. Wenn Sie dann endlich Ihre Wohnung/Ihr Haus wieder betreten können, ist der Schaden meist immens. Lassen Sie es nicht so weit kommen, kontaktieren Sie die
Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Bochum vor der Vermietung, damit Sie
sicher sein können, einem zuverlässigen Mieter Ihr Eigentum anzuvertrauen: kontakt@kurtz-detektei-bochum.de.
Eine andere, etwas ausgefeiltere Methode des Mietmissbrauchs ist die permanente Mietminderung durch die Vortäuschung angeblicher Mängel, wie folgender Fall aus dem Jahr 2012 zeigt:
Frau Brecht (alle Namen geändert) hatte bei Vermieter Ackermann eine Wohnung bezogen. Nach zwei Monaten teilte sie mit, dass die Wände sich grau färben würden, es sei wohl Staubbelastung durch die Heizung, Herr Ackermann möge sich darum kümmern. Sie würde nun aufgrund dieses Mangels die Miete um 30 % kürzen. Der Vermieter schrieb ihr, dass die Wohnung – auch die Heizung – in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist. Daraufhin erzählte ihm Frau Brecht im nächsten Monat, dass die Wände stellenweise schwarz wären, es sei wohl Schimmel. Herr Ackermann überzeugte sich vor Ort, dass alles in Ordnung war, Schimmel konnte nicht festgestellt werden. Im darauf folgenden Monat meinte Frau Brecht, es gebe nunmehr eine umfassende Schwarzfärbung. Herr Ackermann hatte die Nase voll und legte ihr ein Urteil des BGH vor, nach dem der Mieter dem Vermieter ein Verschulden an den Mietmängeln und natürlich auch das Vorhandensein derselben nachweisen muss. Frau Brecht meinte daraufhin, dass es doch Staub von der Heizung wäre. Nach wie vor behielt sie 30 % der Miete ein.
Herr Ackermann beauftragte die Kurtz Detektei Bochum, die Kontaktdaten des Vorvermieters von Frau Brecht in Erfahrung zu bringen, da ihm die Sache langsam merkwürdig vorkam. Nach der erfolgreichen Ermittlungen dieses Vorvermieters, Herrn Claasen, setzte sich Herr Ackermann mit ihm in Verbindung. Herr Claasen erzählte, dass ihm mit Frau Brecht bei der Vermietung einer Wohnung dasselbe passiert war. Beide Vermieter setzten sich nun mit der Vor-Vorvermieterin, Frau Dietrich, deren Telefonnummer Herrn Claasen bekannt war, in Verbindung. Ihr war es genauso wie den beiden Herren ergangen. Zufälligerweise hatte Frau Dietrich denselben Anwalt wie Herr Ackermann, Herr Claasen schloss sich in diesem speziellen Fall der gemeinschaftlichen Klage an.
Wenn auch Sie durch einen Mieter geprellt werden oder sonstige Formen von Mietmissbrauch in erleiden, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Bochum: 0234 3075 0073.
*Hinweis: Das Büro der Kurtz Detektei Bochum liegt im Bochumer Stadtteil Weitmar. Alle Einsätze werden von der Kohlenstraße in Bochum aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Bochum, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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