Immer wieder liest man in einschlägigen Boulevard-Magazinen von der Verbreitung online gehackter Privatfotos (Leaks) bekannter Film-, Fernseh- oder Musik-Persönlichkeiten, an denen aufgrund ihrer Berühmtheit großes Interesse besteht. Auch wenn gerade bei in der Öffentlichkeit stehenden Betroffenen schnell agiert wird, ist der Schaden zum Entdeckungszeitpunkt meist schon geschehen: Webseiten, die diese Bilder zur Verfügung stellen und verbreiten, werden zwar durch Anwälte abgemahnt und entfernen die Fotos, wenn die Inhaber für die Justiz greifbar sind, doch vergisst das Internet nichts, wie man so schön sagt; ein amerikanischer Star wird deshalb Schwierigkeiten haben, die Entfernung seiner Privatfotos von einer Website aus dem Nahen Osten ohne Impressum zu erwirken.
Auch für Privatpersonen, die sich nicht in der Medienlandschaft bewegen, stellen sich große Probleme hinsichtlich des Missbrauchs ihrer Bilder, bei ihnen allerdings besteht die größere Schwierigkeit in der Entdeckung der Verbreitungsplattformen, denn keine Tageszeitung wird sie über die Veröffentlichung informieren. Sei es der Ex-Freund, der aus Rache Nacktfotos seiner Verflossenen in sozialen Netzwerken oder auf pornografischen Seiten postet, seien es persönliche Urlaubsbilder, die plötzlich auf Ferienportalen als Werbefotos verwendet werden: Das Recht am eigenen Bild (§ 22 des KunstUrhG) ist ein schützenswertes Gut, für das auch die Privatdetektive der Bochumer Detektei Kurtz kämpfen.
Längst ist die globale Vernetzung zu einem Problem für den Datenschutz geworden, weil sich Menschen im Internet anonym glauben und dementsprechend weitaus extremer vorgehen als im Alltag. Das Veröffentlichen von Fotos der barbusigen Ex-Freundin mag dem einen wie ein gelungener "spaßiger" Racheakt vorkommen, ist aber durchaus kein Kavaliersdelikt, sondern laut § 201a BGB eine Straftat: "(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] eine befugt hergestellte Bildaufnahme […] wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt." Unsere Detektive in Bochum ermitteln immer wieder in Fällen, bei denen Frauen von ihren ehemaligen Partnern im Internet bloßgestellt werden und nun vor einem großen persönlichen Schaden stehen: Ruf und Job leiden unter dem Bekanntwerden solcher Bilder, Scham und Angst vor Reaktionen von Familie, Freunden und Kollegen schleichen sich in den Alltag und ein Gefühl der Unsicherheit bestimmt den Kontakt zu fremden Personen.
Um der Uploader dieser Bilder habhaft zu werden, wenden sich die Betroffenen (tatsächlich fast immer Frauen) an die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei in Bochum (0234 3075 0073) und hoffen, sowohl die Bilder entfernen, als auch die Täter anzeigen und ihrer gerechten Strafe zukommen lassen zu können. Mit eigenen Mitteln ist nämlich in solchen Fällen kaum etwas zu erreichen.
Besorgniserregend ist zudem, dass nur die wenigsten Betroffenen überhaupt davon erfahren, wenn ihre Fotos im World Wide Web zirkulieren. Wie groß müsste denn der Zufall sein, dass die Betroffene genau die eine entsprechende pornografische Seite öffnet und dort genau ihre Bilder findet, die von ihrem Ex-Partner hochgeladen worden sind, wenn sie nicht in irgendeiner Art und Weise davon in Kenntnis gesetzt worden wäre? Unsere Privatdetektive aus Bochum gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer an illegal verbreiteten Bildern aus.
Ist dem Opfer der Bilder-Diebstahl bzw. die missbräuchliche Verbreitung bekannt oder hegt die Geschädigte zumindest eine Vermutung, werden unsere Detektive der Kurtz Privatdetektei Bochum aktiv: Unter enger Zusammenarbeit mit unseren IT-Spezialisten ermitteln wir die Verbreitungskanäle und – wenn möglich – die IP-Adressen der Uploader, um somit die direkte Beteiligung einzelner Personen, z. B. des besten Freundes des Ex-Partners oder sein Kollege etc., nachzuweisen. Die Tatsache, dass die Fotos nur dem ehemaligen Pärchen vorbehalten waren, grenzt den Täterkreis deutlich ein, abgesehen natürlich von dem Fall, dass, wie oben bei Prominenten beschrieben, Fotos auf dem Rechner gehackt und von unbeteiligten Dritten verbreitet werden.
Nacktbilder und -videos, die unbefugt ihren Weg in die Öffentlichkeit finden; fremde Männer, die sich zu illegal verbreiteten Bildern von Privatpersonen selbstbefriedigen – für fast jede Frau eine grässliche Vorstellung, für einige sogar traumatisch.
Natürlich gibt es auch andere Fälle von unrechtmäßig verbreiteten privaten Fotos als die oben beschriebenen. Gerade durch die Offenlegung persönlichster Details in sozialen Netzwerken und durch das öffentliche Teilen von Urlaubsfotos begünstigen die Nutzer der sozialen Netzwerke selbst, dass ihre Bilder dem WWW zur Verfügung stehen; auch scheinbare "Sicherheitsrichtlinien" dieser Netzwerke entpuppen sich oft als Witz. Häufig benutzen beispielsweise Firmen Urlaubs- oder Party-Fotos von Privatpersonen – vornehmlich aus anderen Ländern, wenn nicht sogar anderen Kontinenten – für ihre eigenen Unternehmenswebseiten, um eine besondere Kundennähe zu suggerieren und sich Nutzungsgebühren großer Fotoagenturen zu ersparen. Der Schock war für einen Klienten der Kurtz Detektei Bochum groß, als er in seinem Sommerurlaub durch Thailand wanderte und sein Gesicht auf einem Werbeplakat für Kokosmilch wiedererkannte: Es zeigte den Bochumer Franz T. lachend im Arm von Freunden an einem Strand in der Nähe des dänischen Küstenortes Skagen, wo er vor drei Jahren seinen Urlaub verbracht hatte. Unsere Privatdetektive aus Bochum ermittelten, dass die Werbeagentur dieser Kokosmilchwerbung nicht nur Franz T.s Facebook-Profil durchsucht und dort Fotos zweckentfremdet hatte, sondern sogar bei einem Großteil ihrer produzierten Werbeanzeigen Privatbilder von europäischen und nordamerikanischen Netzwerkprofilen verwendete.
Durch den von unseren Detektiven erbrachten Nachweis, dass das Recht am Bild bei Franz T. lag, sah sich die Werbeagentur zu einer außergerichtlichen Schadenersatzzahlung gezwungen, um nicht in einen langwierigen Gerichtsprozess verwickelt zu werden. Ob sie allerdings seit diesem Zeitpunkt komplett auf unfreiwillige Werbegesichter verzichtet, darf bezweifelt werden, denn auch hier gilt: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Solange sich die Betroffenen nicht beschweren, werden ihre Fotos weiterhin ohne Nutzungserlaubnis verwendet und als Werbemittel zweckentfremdet. Und wo kein Verdacht ist, können natürlich auch unsere IT-Spezialisten aus Bochum keine Hilfe leisten.
Sollten Sie selbst oder ein Mitglied Ihrer Familie Opfer einer solchen unrechtmäßigen Weitergabe oder unbefugten Nutzung privater Bilder geworden sein, wenden Sie sich direkt an die Kurtz Detektei in Bochum. Unsere Detektive ermitteln die Täter, beschaffen gerichtsverwertbare Beweise und helfen Ihnen gegebenenfalls auch als Zeugen vor Gericht, um die Täter der Gerichtsbarkeit zuzuführen und Ihnen Ihre Entschädigung und Ihr Recht zukommen zu lassen. Haben Sie lediglich Vermutungen über einen eventuellen Missbrauch Ihrer privaten Bilder, können unsere Wirtschaftsdetektive gemeinsam mit IT-Experten recherchieren, ob tatsächlich Bilder von Ihnen unbefugt im Umlauf sind. Sollten Ihre Bilder kommerziell ohne Ihr Einverständnis verwendet worden sein, bemühen sich unsere Bochumer Privatdetektive um eine schnelle und reibungslose Klärung Ihres Falles; Ihnen steht in einem solchen Fall abgesehen von einem Anspruch auf Schadenersatz (§ 97 BGB) wahlweise anteilig Geld, das mit Ihrem Bild erwirtschaftet wurde (§ 252 BGB), oder eine angemessene Lizenzgebühr zu.
Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
*Hinweis: Das Büro der Kurtz Detektei Bochum liegt im Bochumer Stadtteil Weitmar. Alle Einsätze werden von der Kohlenstraße in Bochum aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Bochum, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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